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   VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00   

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https://dejure.org/2002,27995
VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00 (https://dejure.org/2002,27995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.03.2002 - VerfGH 130/00 (https://dejure.org/2002,27995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. März 2002 - VerfGH 130/00 (https://dejure.org/2002,27995)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Das Bundessozialgericht hat zu der Regelung des § 63 SGB X entschieden, dass Zeit- und Arbeitsaufwand eines Bevollmächtigten, der nicht nach einer gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen kann, im Widerspruchsverfahren nicht als "notwendige Aufwendung" erstattungsfähig seien (Urteil vom 24. April 1996 - 5 RJ 44/95 - BSGE 78, 159 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, gewährt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Tatsachen und zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht ist demnach nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.0. S. 117 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 = MM 2000, 415, 416).
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Es ist Sache des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums und die konkrete Reichweite der Eigentumsgarantie im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VvB zu bestimmen; der verfassungsrechtliche Schutz einer Eigentumsrechtsposition reicht mithin nicht weiter als die mit ihr in zulässiger Weise verbundenen, gesetzlich definierten Befugnisse (vgl. Beschluss vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 ).
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00

    Keine Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Gehör durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Der Eigentumsbegriff des Art. 23 VvB ist identisch mit dem des Art. 14 GG (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 39/00 - NZM 2001, 746 = ZMR 2001, 694 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus auch sonstige prozessuale Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 , vom 8. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 und vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus auch sonstige prozessuale Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 , vom 8. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 und vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ).
  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 97/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Dies bedeutet indessen nicht, dass das Fachgericht jedes Vorbringen ausdrücklich bescheiden müsste; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 97/97 - JR 1999, 234 m. w. N.).
  • OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Zu einer anderen Beurteilung gibt auch der von der Beschwerdeführerin herangezogene Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. April 2001 - 11 WF 730/01 - (MDR 2001, 958 f.), demzufolge die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen von § 91 ZPO grundsätzlich bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts zu erstatten seien (a. A. LG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 5 T 1045/94 - ZMR 1996, 385 f.), keinen Anlass, zumal im Ausgangsverfahren die Kostenerstattung nicht im Hinblick auf die Vertretung durch einen Hochschullehrer, sondern allein unter Hinweis auf das erste juristische Staatsexamen des Prozessbevollmächtigten beantragt worden war.
  • LG Münster, 08.12.1994 - 5 T 1045/94

    Erstattungsfähigkeit der in einem Verfahren vor dem Amtsgericht für die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Zu einer anderen Beurteilung gibt auch der von der Beschwerdeführerin herangezogene Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. April 2001 - 11 WF 730/01 - (MDR 2001, 958 f.), demzufolge die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen von § 91 ZPO grundsätzlich bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts zu erstatten seien (a. A. LG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 5 T 1045/94 - ZMR 1996, 385 f.), keinen Anlass, zumal im Ausgangsverfahren die Kostenerstattung nicht im Hinblick auf die Vertretung durch einen Hochschullehrer, sondern allein unter Hinweis auf das erste juristische Staatsexamen des Prozessbevollmächtigten beantragt worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1971 - II B 389/70
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